Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
Unsere Angebote, Mitteilungen uns sonstigen Unterlagen sind ausschließlich für den Vertragspartner des mit uns abzuschließenden / abgeschlossenen Maklervertrages (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) bestimmt und sind von diesen vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung nicht weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Auftraggeber zum Ersatz des uns daraus entstandenen Schadens. Da wir stets auf Angaben und Unterlagen Dritter angewiesen sind, können wir Vollständigkeit und Richtigkeit unserer Angebote, Unterlagen und Mitteilungen nicht gewährleisten. Entscheidungen über das von uns benannte Objekt bleiben vorbehalten.
2. Vertragsschluss
Jede Aufforderung an uns zur Mitteilung von Angeboten oder sonstigen Gelegenheiten zum Vertragsabschluss, jede Entgegennahme von Angeboten und Informationen, jede Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder von uns benannte Dritten sowie jedes sonstige Ausnutzen unserer Angebote oder Mitteilungen gelten als Auftragserteilung an uns. Damit ist ein unbefristeter Maklervertrag mit uns auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande gekommen.
3. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein Objekt bereits bekannt oder von anderer Stelle angeboten worden, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnisse des Objektes erlangt hat. Zuwiderhandlungen verpflichten den Auftraggeber zum Ersatz des uns daraus entstandenen Schadens.
4. Tätigkeit für Vertragspartner des Auftraggebers
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und mit diesem Provisionen zu vereinbaren.
5. Provisionen
Für unsere Bemühungen (Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit) erhalten wir vom Auftraggeber eine Provision in Höhe von 6 % vom Gesamtkaufpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn unsere Tätigkeit nur mitursächlich war. Die Provision ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages, eines Miet- und Pachtvertrages oder eines sonstigen Vertrages, der wirtschaftlich einer Verfügung über das Grundstück (z.B. Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages, Übertragung von Gesellschaftsanteilen usw.) im Ganzen oder in Teilen oder einer ganz oder teilweisen Gebrauchsüberlassung entspricht. Im Falle eines Miet- oder Pachtvertrages oder sonstiger Überlassung zur Nutzung beläuft sich unsere Provision auf 3 Monatsmieten bzw. 3 sonstige vereinbarte monatliche Nutzungsentgelte. Kommt anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäfts binnen zweier Jahre ein anderes - wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches - zustande, so berechnen wir die hierfür vorgesehenen Provisionen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn statt des vorgesehenen Erwerbs Miet- oder Pacht vereinbart werden. Wird ein nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben, ist ebenfalls unsere Provision angefallen und zur Zahlung fällig. Eine Provision ist ferner zu zahlen, wenn mit einem von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von 2 Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst aufgrund unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit abgeschlossenen Geschäfts darstellt.
6. Nachweis
Soweit der Name des anderen Teils von uns noch nicht benannt ist, kann dieser jederzeit von uns erfragt werden. Haben wir deshalb dem Auftraggeber ein Objekt nachgewiesen, so begründet dies im Falle eines Vertragsabschlusses über das Objekt eine Provisionspflicht des Auftraggebers, auch wenn diesem gegenüber von uns der Name des anderen Teils (Eigentümer/Vertragspartner) tatsächlich nicht genannt worden ist. Die Ursächlichkeit unseres Nachweises wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Empfänger über das gleiche Objekt später ein Angebot mit anderen Bedingungen oder anderen Geschäftsgrundlagen von dritter Seite erhält. Der Auftraggeber hat vor Abschluss eines Vertrages den anderen Teil zu befragen, ob wir zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss durch Nachweis oder Vermittlung beigetragen haben. Unterlässt er diese Frage, so kann er sich nicht darauf berufen, dass er von unserer ursächlichen Tätigkeit keine Kenntnis gehabt hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn er mit dem anderen Teil einen Vertrag geschlossen hat, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu geben und, wenn unsere Nachweis- / Vermittlungstätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss gewesen war, uns die Vertragsbedingungen und die Vertragsabschließenden zur Kenntnis zu geben.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns BUDIRO Immobilien & Bauträgergesellschaft mbH, Holzhauser Straße 9, 13509 Berlin, Telefon: +49 30 28 44 57 3, Telefax: +49 30 28 44 57 59; E-Mail: info@budiro.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder e-mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vergütung bei sofortiger Leistung
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.